Fragen

Die häufigsten Fragen und Antworten:


Warum erfolgt die Reinigung mit Hochdruck?

Warum muss die Leitung vor einer Kamerabefahrung gereinigt werden? Warum muss dies mit Hochdruck erfolgen? Ich befürchte, dass es dabei zu Beschädigungen der bislang intakten Leitungen kommen könnte.

Ein Dichtheitsnachweis kann auch durch eine optische Inspektion mit einer Kanalfernsehanlage erbracht werden, wenn alle Leitungen vollständig untersucht werden können. In den Leitungen befinden sich regelmäßig Ablagerungen und Rückstände. Es dürfte einleuchten, dass diese vor der Untersuchung durch eine gründliche Reinigung beseitigt werden müssen, um die Leitungen optisch kontrollieren zu können.

Die Reinigung mittels Hochdruck ist seit vielen Jahren als rohrschonendste und effektivste Methode allgemein anerkannt. Nach Meinung der Fachleute kann eine intakte Leitung einschließlich der Rohrverbindungen bei einer Hochdruckreinigung nicht beschädigt werden. Bitte bedenken Sie, dass der Druck von z.B. 120 bar nicht unmittelbar auf die Leitung wirkt, sondern nur im Schlauch vorherrscht. Nach dem Austritt aus den Düsen wird er strahlenförmig an die Leitungswand abgegeben.


Bis wann muss ich meine Grundstücksentwässerung...

Bis wann muss ich meine Grundstücksentwässerung inspizieren lassen?

Nach den Vorgaben der DIN 1986-30 in Verbindung mit § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Grundstücksentwässerungsleitung in Deutschland bis zum 31.12. 2015 einer Zustandsuntersuchung durch eine Kamerainspektion zu unterziehen, wenn sie nur häusliches Abwasser ableitet. Wird auch gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet, muss bis spätestens zum 31.12.2004 eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. In Nordrhein-Westfalen sind zudem die Vorgaben von § 45 der Landesbauordnung zu berücksichtigen. Im übrigen können Städte und Gemeinden und ihren Abwassersatzungen Prüffristen und -termine für Grundstücksentwässerungsanlagen setzen. Mehr zu den Prüffristen nach DIN 1986-30


Warum müssen Grundstücksentwässerungen dicht sein

Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann. Tritt dieser Fall ein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Straftatbestand nach § 324 des Strafgesetzbuchs ("Unbefugte Gewässerverunreinigung") erfüllt.

Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt außerdem häufig Grundwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz ein. Dieses "Fremdwasser" führt zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzen und Kläranlagen und sorgt dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit schlechterem Wirkungsgrad arbeiten. Fremdwasser belastet den Gebührenzahler zudem mit erheblichen Kosten.


Beweist eine Kamerainspektion die Dichtheit ?

In technischer Hinsicht lässt sich mit einer Kamera-Inspektion kein sicherer Dichtheitsnachweis führen. Die Praxis beweist immer wieder, dass auch optisch intakte Leitungen zu einem hohen Prozentsatz bei Wasserdichtheitsprüfungen „durchfallen". DIN 1986-30 lässt aber die Kamerauntersuchung als Dichtheitsnachweis "im Sinne dieser Norm" für Leitungen zu, in denen ausschließlich häusliches Abwasser abgeleitet wird. Nur durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft lässt sich jedoch die physikalische Dichtheit einer Leitung wirklich nachweisen. Um die Frage nach der Ursache einer Undichtheit zu beantworten und einen sinnvollen Sanierungsvorschlag zu erarbeiten, sind Kamerainspektionen ohnehin unentbehrlich.


Grundstücksentwässerung undicht?

Was ist zu tun, wenn meine Grundstücksentwässerung undicht ist ?
Erweisen sich Grundstücksentwässerungen bei Kamerauntersuchungen und Dichtheitsprüfungen als schadhaft, müssen sie saniert werden, da ansonsten der notwendige Dichtheitsnachweis nicht erbracht werden kann.


defekte Leitungen grundsätzlich auswechseln?

Muss ich defekte Leitungen und Schächte grundsätzlich auswechseln ?
Die Sanierung defekter Leitungen und Schächte bedeutet nicht in jedem Falle, dass sie per Baugrube erneuert werden müssen. Es gibt heute eine Reihe „grabenloser" Reparatur- und Sanierungsverfahren, mit denen man Schäden ohne Erdarbeiten beheben kann. Allerdings gilt das nicht für alle Schäden. Gerade bei schwereren Schäden ist ein Neubau oft die bessere und sicherere Lösung. Die richtige Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens für den konkreten Einzelfall ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der man einen Ingenieur mit entsprechendem Fachwissen zu Rate ziehen sollte.

für mehr Informationen-siehe auch hier


Schäden unter der Bodenplatte des Hauses?

Was tun, wenn die Schäden unter der Bodenplatte des Hauses liegen ?
Leitungsschäden unter der Bodenplatte des Hauses sind das schwierigste Problem, das auftreten kann. Ist das Haus unterkellert, bietet es sich in diesem Falle an, alte Leitungen stillzulegen, neue Abwasserleitungen unter der Kellerdecke abzuhängen und aus dem Gebäude zu leiten. Entwässerungsgegenstände im Keller sind in diesem Fall über ein Hebewerk anzuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Leitungsnetze unter der Bodenplatte auch mit Flutungsverfahren grabenlos abgedichtet werden. Dies ist in Erwägung zu ziehen, wo kein Keller vorhanden ist und die Wasserverluste bei einer Dichtheitsprüfung überschaubar waren. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Verfahren sind aber vorab von einem Fachmann genau abzuklären.


Muss ich nach der Sanierung noch einmal prüfen ?

Ja. Selbstverständlich ist nach der Sanierung eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen unabhängigen Sachkundigen durchzuführen, denn das Ziel der Sanierung ist ja der Dichtheitsnachweis. Bei Neuverlegung einer Leitung ist ohnehin eine reguläre Bauabnahme (Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft) durchzuführen, bei Sanierung durch ein grabenloses Verfahren zusätzlich zur Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1986-30 auch noch eine Inspektion des sanierten Bereichs per Kanalkamera.


Muss man die Prüfung regelmäßig wiederholen ?

Ja. Laut DIN 1986-30 ist eine Zustandskontrolle in Anlagen für häusliches Abwasser alle 20 Jahre durch eine Befahrung per TV-Kamera zu wiederholen. Anlagen, die ungereinigtes gewerbliches oder industrielles Abwasser ableiten, sind alle fünf Jahre durch eine Dichtheitsprüfung zu untersuchen. Wird gereinigtes Gewerbe- bzw. Industrieabwasser abgeleitet, ist eine Dichtheitsprüfung alle 15 Jahre durchzuführen. Auch nach § 45 LBO Nordrhein-Westfalen ist die Dichtheitsprüfung alle 20 Jahre zu wiederholen.

Vor dem Hintergrund der Wiederholungsprüfungen erscheint es doppelt ratsam, bei der Sanierung nicht vorrangig auf eine billige, sondern auf eine qualitativ hochwertige und haltbare Ausführung zu achten. Denn Sanierungen, die keine 20 Jahre halten, müssen nach der nächsten Prüfung wiederholt werden. Allerdings ist bis dahin aber jede Gewährleistungsfrist abgelaufen, so dass Sie den bauausführenden Unternehmer für seine unsachgemäße Leistung nicht mehr zur Rechenschaft ziehen können.


Bezahlt die Gebäudeversicherung eine Sanierung ?

Wenn Sie die richtige Gebäudeversicherung und die richtige Versicherungspolice haben – möglicherweise ja. Sie sollten Ihre Gebäudeversicherung umgehend daraufhin prüfen, ob sie defekte Abwasserleitungen mit abdeckt. Wenn das der Fall ist: Lassen Sie sich auf gar keinen Fall zu einer neuen Gebäudeversicherung überreden, selbst wenn die Versicherung mit deutlich geringeren Beiträgen lockt! Die Versicherer dürften nämlich ein großes Interesse haben, Altpolicen gegen neue Verträge zu tauschen, in denen Abwassersysteme nicht mehr enthalten sind: Allein in Nordrhein-Westfalen wird der auf den Grundstücken anstehende Sanierungsbedarf auf über 12 Milliarden Euro geschätzt.

Die Deckung von Sanierungskosten durch eine Wohngebäudeversicherung setzt zwei Dinge voraus:

1. dass der Grundstückseigentümer eine Police hat, die eine "erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem versicherten Grundstück" (Klausel 7262 VGB) beinhaltet.* Solch eine Erweiterung bietet derzeit nur noch eine Minderheit der Gebäudeversicherer an und dann zu spürbaren Preisaufschlägen.

2. dass der Defekt an der Leitung dem versicherten Schadensbild entspricht. Grundsätzlich sind nämlich ausschließlich Bruchschäden versichert (frostbedingt oder durch andere äußere Einflüsse bewirkt), also Risse, Scherben und Einbrüche. Merke: Ein gescheiterter Dichtheitsnachweis allein ist noch lange kein Versicherungsschaden! Außerdem muss der Schaden hinreichend dokumentiert sein. Das heißt, eine Videodokumentation ist unerlässlich. Es gilt der Grundsatz: Kein Bild - kein Geld.

Generell nicht versichert sind undichte Muffen und Muffenversatze und damit das häufigste Schadensbild in der Grundleitung. Das Gleiche gilt für Korrosionsschäden. Auch eindringende Wurzeln sind nur ein Versicherungsschaden, wenn sie die Folge von Rissen und Brüchen sind. (Es ist übrigens zu beachten, dass Wurzeleinwuchs die Folge von Undichtigkeit ist, nicht seine Ursache!)

Nicht selten gehen heute schon Dienstleister von Tür zu Tür und überreden Grundstückseigentümer mit dem Kostenhinweis "das können Sie ja über die Versicherung abrechnen" zu Dichtheitsprüfung und Sanierung. Solches Vorgehen ist aus mehreren Gründen unseriös und für den Grundstücksbesitzer höchst riskant:

- Möglicherweise ist er ja überhaupt nicht entsprechend versichert

- Erst die Inspektion zeigt, ob das Schadensbild überhaupt versicherbar ist ! (siehe oben)

- TV-Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen sind generell nicht mit versichert

- Auch Gutachter- und Beratungskosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt

- Unter Umständen leistet die Versicherung erst nach Prüfung durch einen Sachverständigen des eigenen Vertrauens

Wer also Sanierungsmaßnahmen durchführen will, sollte dies grundsätzlich erst nach Abstimmung mit dem Versicherer tun, wenn er nicht auf den unter Umständen erheblichen Kosten sitzen bleiben will.


Wann sollte ich die Dichtheitsprüfung durchführen

Wer nicht bereits vor 2015 die Dichtheitsprüfung durchführen muss, sollte dennoch nicht bis zum Ablauf dieser Frist warten. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass Sie vor Fristablauf auch noch eine Sanierung und eine erneute Prüfung am sanierten Bauwerk durchführen müssen. Da „5 vor 12" viele Grundstückseigentümer das gleiche Problem haben werden, ist damit zu rechnen, dass die Kapazitäten von Dienstleistern kurz vor einem Fristablauf extrem knapp werden und in der Folge die Preise deutlich steigen. Der günstigste Zeitpunkt ist, wenn sich etliche Nachbarn zur Dichtheitsprüfung entschlossen haben und Sie mit diesen zusammen Leistungen zu besseren Tarifen einkaufen können.


Was kann ich selbst tun, um Kosten zu verringern ?

Der Grundstückseigentümer hat einige Möglichkeiten, die Kosten für Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung zu reduzieren:

Stellen Sie frühzeitig die notwendigen Planunterlagen zusammen oder beschaffen Sie diese beim Bauordnungsamt (z.B. Katasterpläne des Grundstücks)

Suchen sie selbst nach den Schächten auf dem Grundstück und nach Revisionsöffnungen und Bodeneinläufen im Gebäuden

Schaffen Sie Zugang zu Revisionsklappen und –schächten

Koordinieren Sie Inspektions- und Sanierungsvorhaben mit gleichfalls betroffenen Nachbarn – gemeinsam „einkaufen" bringt bessere Preise!

Ganz besonders wichtig ist es, die Sanierung der Grundstücksentwässerung mit eigenen anderen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben im und am Gebäude abzustimmen! Wer vor hat, Hofeinfahrten zu erneuern, Fußböden zu verfliesen oder gar Fußbodenheizungen auf nicht unterkellerten Räumen zu installieren, sollte sich rechtzeitig die Frage stellen, ob unter diesen Flächen eine nicht überprüfte und möglicherweise noch zu sanierende Grundleitung liegt. Sonst droht später ein böse Überraschung. Nicht zu vergessen ist, dass bis Ende 2013 aus allen Altbauten die eventuell noch vorhandenen Trinkwasserleitungen aus Blei entfernt werden müssen. Wo dies der Fall ist, bietet sich häufig eine Zusammenlegung der Baumaßnahmen mit einer Sanierung der Grundstücksentwässerung an.

Ganz allgemein ist qualifizierte Beratung ein entscheidender Ansatz, um Kosten zu sparen: Gute Beratung hilft Ihnen, kostspielige Fehler zu vermeiden.


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