Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung sind eine Reinigung und eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) der Grund- und Anschlussleitungen erforderlich. Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Die Reinigung erfolgt im Regelfall durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, die entweder über Revisionsschächte oder -klappen vom Grundstück her eingeführt werden und in Fließrichtung des Abwassers spülen. Eine Spülung ist auch vom Hauptkanal aus über spezielle kameraüberwachte Hochdruck-Satelliten-Spüllafetten möglich.
Wird die Hausanschluss- bzw. Grundleitung im Zuge der Kamerabefahrung als augenscheinlich schadensfrei klassifiziert (keine optischen Mängel erkennbar), ist eine Dichtheitsprüfung erforderlich.
Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i.d.R. 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust nicht überschritten wird. Grund- und Anschlussleitungen werden i.d.R. mit Wasser auf ihre Dichtheit geprüft.
Dichtheitsprüfung (Luft, Wasser, Vakuum)
* neu errichtete Abwasseranlagen nach DIN EN 1610 / DIN EN 12889 / DWA A 139 / DWA A 142 * für bestehende Abwasseranlagen nach DIN 1986 Teil 30 / DWA M 143 Teil 6 / DWA A 142 * Schachtprüfung, Haltungsweise Dichtigkeitsprüfung, Einzellmuffenprüfung
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Die durchzuführende Dichtheitsprüfung nach DWA M 143-6 funktioniert folgendermaßen: Bevor die Dichtheitsprüfung im Kanal durchgeführt werden kann, muss der Kanal gründlich mit einem Spülfahrzeug gereinigt werden. Danach wird die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts ermittelt. Dann errechnet man aus diesen Daten die von Wasser benetzte Rohrinnenfläche. Aus der Rohrinnenfläche als Bezugswert ergibt sich nach einer im Merkblatt festgelegten Berechnungsformel, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem vorgegebenen Zeitraum (15 Minuten) aus der Leitung verloren gehen darf. Wenn der zulässige Wasserverlust überschritten wird, gilt das Rohr als undicht. Prüfhöhe ist 50 Zentimeter über dem höchsten Scheitelpunkt der Leitung. Im Regelfalle entspricht dies der Oberkante des höchsten Bodeneinlaufs im Gebäude. Das technische Vorgehen bei der Wasserdichtheitsprüfung unterscheidet sich je nach dem, ob ein einzelner Leitungsabschnitt oder ein vollständiges Netz zu prüfen ist. Was tun, wenn Lagepläne fehlen ? Vielfach existieren keine Planunterlagen zur Grundstücksentwässerung mehr und noch öfter stimmen vorhandene Planunterlagen nicht (mehr) mit der Wirklichkeit überein. Wo Pläne unvollständig oder überholt sind, sollte im Zuge der Inspektion eine Einmessung und Kartierung von Grundleitungen und Schachtbauwerken erfolgen. FAZIT: Die beschriebene Verfahrensweise lässt erkennen, wie wichtig es ist, die Innenflächen von Leitungen und Schächten im Vorfeld der Prüfung exakt zu ermitteln. Das wiederum ist ohne genaue Plandaten zu Lage, Länge und Nennweiten der Schächte und Rohre nicht möglich, so dass eine präzise Bestanderfassung mit Erstellung eines Bestandsplans eine unabdingbare Prüfvoraussetzung ist.
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