Rechtliches zum Thema "Hausanschlüsse"

Neubau und bestehende Hausanschlüsse

Neubau von Hausanschlüssen

Die Dichtheitsprüfung ist für alle neuen Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, erforderlich. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen, die in der Regel - je nach Entwässerungssatzung - bei der Kommune vorzulegen ist. Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.

Bestehende Hausanschlüsse

Bei bestehenden Hausanschlüssen ist eine Dichtheitsprüfung

* bei einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage,
* spätestens jedoch bis zum 31.12.2015

durchzuführen.

Befindet sich das Grundstück im Bereich eines Wasserschutzgebietes und ist eine der folgenden Bedingungen erfüllt,

* häusliches Abwasser sowie Errichten der Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1965,
* industrielles oder gewerbliches Abwasser sowie Errichten der Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1990,

ist eine Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31. 12.2005 durchzuführen.

Die Kommune hat das Recht, durch Entwässerungssatzung kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Ausbau oder der Instandhaltung der öffentlichen Kanalisation steht und der Gefahrenabwehr dient. Die Kommune kann weiterhin Sachkundige, welche die Dichtheitsprüfung durchführen, bestimmen.


Reinigung, optische Inspektion, Dichtigkeitsprüfun

Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung sind eine Reinigung und eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) der Hausanschlussleitung erforderlich. Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.

Die Reinigung erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, so können lose Verschmutzungen und auch die meisten Ablagerungen und Verfestigungen beseitigt werden. Nach Beseitigung aller Verschmutzungen erfolgt eine optische Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera. Bei der optischen Inspektion werden der Zustand der Leitungen bzw. alle sichtbaren Schäden festgestellt. Mit der heutigen Technik besteht die Möglichkeit, alle Leitungen ab einem Durchmesser von 10 cm (DN 100) zu reinigen und zu inspizieren. Problematisch sind verzweigte Leitungssysteme, deren Äste vom Grundstück her unzugänglich sind und vom Hauptkanal aus nicht erreicht werden können.

Die Dichtigkeitsprüfung hat nach DIN 1986-30 zu erfolgen. Die Prüfung kann durch optische Inspektion (Kanal-TV-Kamera) oder eine Prüfung auf Wasserdichtheit erfolgen. Ist eine optische Inspektion nicht durchführbar (z.B. wegen fehlender Zugänglichkeit) oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist die Wasserdichtheit nachzuweisen. Da mit der optischen Inspektion eine eindeutige Aussage über die Dichtigkeit einer Leitung nicht immer möglich ist, da z.B. undichte Rohrverbindungen (Muffen) nicht zu erkennen sind, sollte überlegt werden, ob aus Kostengründen an Stelle einer Kamerauntersuchung mit anschließender Dichtheitsprüfung nicht sofort eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wird.

Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Hausanschlüssen erfolgt sie in der Regel mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser geflutet und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i.d.R. 15 min.). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter vom Rohrmaterial abhängiger Wasserverlust nicht überschritten wird. Mit speziellen Geräten ist alternativ auch eine Einzeldichtheitsprüfung der Rohrverbindungen (Muffen) möglich.


Sanierung, Reparatur, Renovierung, Erneuerung

Sanierung, Reparatur, Renovierung, Erneuerung

Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden, das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit des Hausanschlusses. Heutzutage ist in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich, was die Bauzeit und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses auf ein Minimum beschränkt. Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung unterirdisch bzw. von innen. Hierbei ist in der Regel die beidseitige Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung erforderlich (Revisionsschacht und Anschlussbereich im städtischen Kanal).

Man unterscheidet zwischen Reparatur (Injektionsverfahren, Roboterverfahren, Partielle Inliner) von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher usw.) die von innen repariert und abgedichtet werden, Renovierung einer kompletten Leitung von innen und Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken.

Die Renovierung einer Grundleitung oder eines Anschlusskanals kann mit dem Reliningverfahren (Schlauchreliningverfahren (kunstharzgetränkter Gewebeschlauch), Rohrstrangreliningverfahren (flexibler PE-HD-Schlauch)) durchgeführt werden. Die sogenannten Inliner werden über die Revisionsöffnung in die Leitung eingezogen bzw. eingestülpt. Durch einen Inliner wird der Querschnitt der vorhandenen Leitung verkleinert. Damit der Mindestquerschnitt für Leitungen nach DIN 1986 von 10 cm (DN 100) nach der Sanierung nicht unterschritten wird, darf das Reliningverfahren nur bei Rohren mit einem Innendurchmesser von mindestens 12,5 cm (DN 125) eingesetzt werden. Ist eine Reparatur oder Renovierung des Hausanschlusses aufgrund von umfangreichen Schäden, Unzugänglichkeit oder fehlender Revisionsöffnung nicht möglich, muss die komplette Leitung erneuert werden. Bei Neubauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Grundplatte verzichtet werden. Die Fallleitungen im Haus sollten unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt werden. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.

Eine Erneuerung des Anschlusskanals ist mit speziellen Bauverfahren ohne Aufgrabungen möglich (geschlossene Bauweise wie Berstliningverfahren und Bohrverfahren). Die Erneuerung von Anschlusskanälen in einer offenen Baugrube (offene Bauweise) ist in der Regel mit einem größeren Arbeitsaufwand und höheren Kosten verbunden. Die Leitung wird mit einem Bagger oder mit der Schaufel freigegraben und gegen ein neues Rohr ausgetauscht.


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