der private Hausanschluss
Bürgerinformation Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerung / privater Hausanschlusskanal
Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für Bau und Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal.
Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen
Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im oder am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal.
gesetzliche Fristen
Tabelle 1: Wiederkehrende Prüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen;
Anforderungen der DIN 1986-30, der EÜV und der Muster-EWS mit
Ergänzungen des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft
Anlagen zur Abwasserableitung |
einfache Sichtprüfung |
eingehende Sichtprüfung |
Dichtheitsprüfung |
Grundstücksentwässerungsanlage zur Ableitung von häuslichem Abwasser | bei Bedarf, mind. jährlich | Erstprüfung innerhalb von 10 Jahren, dann alle 25 Jahre | bei Bedarf ***) |
***) z. B. wenn die eingehende Sichtprüfung nicht durchführbar ist oder als nicht ausreichend angesehen wird |
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft
Auszug aus dem Merkblatt Nr. 4.3/6
Stand: 17.06.2003
Ansprechpartner: Referat 33
Prüfung alter und neuer Abwasserkanäle - Teil 1: Prüfumfang
4.2.1 Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser
Für Abwasserleitungen und Schächte, in denen nur häusliches Abwasser oder Wasser mit dem
Gefährdungspotential von häuslichem Abwasser abgeleitet wird, reicht in der Regel die eingehende
Sichtprüfung als wiederkehrende Prüfung aus. Besteht nach der optischen Inspektion kein
sofortiger oder kurzfristiger Sanierungsbedarf (Zustandsklassen 2 oder 3 nach dem Merkblatt
ATV-M 149 bzw. Schadensklassen 3 oder 2 nach dem ISYBAU-Konzept), kann eine ergänzende
Dichtheitsprüfung nach Teil 2 (Kapitel 5.3) oder Teil 3 dieses Merkblattes sinnvoll sein. Wird
mit dieser Prüfung die Dichtheit der Grundleitung nachgewiesen, kann auf Sanierung verzichtet
werden. Ist eine eingehende Sichtprüfung nicht durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend
angesehen, ist in jedem Fall eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Während nach DIN 1986-30 mindestens alle 25 Jahre eine optische Prüfung durchzuführen ist,
fordert die Muster-EWS eine eingehende Sichtprüfung in Abständen von 10 Jahren. Diese bereits
in einer Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 25.07.1990 (AllMBl S.
632) empfohlene Inspektionspflicht für Grundstücksbesitzer, wurde mittlerweile bereits in einigen
gemeindlichen Entwässerungssatzungen verankert.
Es wird empfohlen, in der gemeindlichen Entwässerungssatzung eine erste eingehende Sichtprüfung
innerhalb von 10 Jahren, sofern keine Neubauabnahme im Sinne von Kapitel 3.1 stattgefunden hat,
und die Wiederholungsprüfung 25 Jahre nach der Erstprüfung zu fordern.
Der gegenüber der Regelung in DIN 1986-30 kürzere Zeitraum von 10 Jahren bis zur ersten Wiederholungsprüfung
bewirkt, dass gravierende Boden- und Grundwasserverunreinigungen möglichst frühzeitig entdeckt
und behoben werden.
Was versteht man unter Grundstücksentwässerung?
Die umweltgerechte Entsorgung des Abwassers erfolgt über ein ganzheitliches System bestehend aus den privaten Leitungen und den öffentlichen Kanälen.
Die Grundstücksentwässerung ist ein System zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers aus der Gebäudeentwässerung zur Kanalisation oder einer sonstigen Entsorgungseinrichtung (z.B. Kleinkläranlage). Sie besteht in der Regel aus Grundleitungen und dem Anschlusskanal.
Der Anschlusskanal ist die Leitung vom Anschlussstutzen oder Abzweig am öffentlichen Kanal bis zur ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im/am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) oder - falls keine Reinigungsöffnung vorhanden ist - bis zur Grundstücksgrenze [DIN4045a] .
Grundleitungen sind unzugänglich unter der Grundplatte des Gebäudes oder im Erdreich verlegte Abwasserleitungen, die an den Anschlusskanal anschließen [DIN1986c] . Im Normalfall fließt das Abwasser im freien Gefälle ab, es kann in Ausnahmefällen aber auch über eine Hebeanlage gepumpt werden.
Wird das Abwasser nach Regenwasser und Schmutzwasser getrennt in separaten Leitungen abgeleitet, so spricht man von einem Trennsystem.
Gelangen Schmutz- und Regenwasser in ein gemeinsames Ableitungssystem, so nennt man dies Mischsystem.
Die Schnittstelle zwischen dem privaten und dem öffentlichen Entwässerungsbereich wird von der Kommune in der Entwässerungssatzung festgelegt.
In der Praxis gängige unterschiedliche Definitionen für die Schnittstelle sind:
* Grundstücksgrenze oder Revisionsschacht auf dem Grundstück,
* Stutzen oder Abzweig am öffentlichen Kanal,
* Gebäudeaußenkante.
Der private Entwässerungsbereich - und damit der Zuständigkeitsbereich des Grundstückseigentümers - umfasst die gesamte Grundstücksentwässerung bis zur definierten Schnittstelle.
Der Grundstückseigentümer ist für die ordnungsgemäße Herstellung, Funktion und Instandhaltung seiner Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich. Unwissenheit über einen verursachten Schaden entlässt ihn nicht aus der Verantwortung.
Wieso sollte sich der Grundstückseigentümer für seine Entwässerung interessieren?
Undichte Abwasserleitungen führen zu Störungen in der Abwasserentsorgung, schaden der Umwelt und verursachen Kosten. Der Grundstückseigentümer ist rechtlich gesehen der Betreiber einer Abwasseranlage und als solcher gesetzlich verpflichtet für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlage zu sorgen (Abschnitt 4) .
Aber unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben sollte der Grundstückseigentümer an der dauerhaft störungsfreien Funktionsweise seiner Entwässerungsanlagen interessiert sein. Die Grundstücksentwässerung – wie das Gebäude selbst – stellt ein Anlagevermögen dar, für dessen Vermögenserhalt Investitionen benötigt werden.
Auch die Höhe der Abwassergebühren hängt von der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Grundstücksentwässerungsanlagen ab, da für die Berechnung die gesamte Abwassermenge im Stadtgebiet berücksichtigt wird. Dichte Leitungen und der Rückhalt von Regenwasser auf dem Grundstück wirken sich deswegen positiv auf die Abwassergebühren aus.
Hinzu kommt, dass viele Kommunen das Abwasser nicht selbst reinigen, sondern kostenpflichtig an Verbands - Kläranlagen abgeben. Jeder Kubikmeter Abwasser auf der Kläranlage erhöht die Betriebskosten der Verbände und belastet damit unnötig die Abwassergebühren des Bürgers.
Es liegt daher im Interesse des Anschlussnehmers, möglichst wenig Abwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Wollen Sie als Grundstückeigentümer Geld sparen, so müssen den Abwasseranfall reduzieren.
Was ist bei einem neuen Entwässerungsanschluss zu beachten?
In der Entwässerungssatzung einer Kommune werden Vorgaben zur Genehmigung eines neuen Entwässerungsanschlusses festgelegt. Da die Vorgehensweise und die einzureichenden Unterlagen von der jeweiligen Kommune unterschiedlich festgelegt werden können, sind beim Tiefbauamt diesbezügliche Informationen einzuholen.
In vielen Kommunen gilt die Regelung, dass jeder Grundstückseigentümer das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser mit einer eigenen unterirdischen Anschlussleitung in die öffentliche Abwasseranlage einleiten muss. Meistens ist in der Entwässerungssatzung eine Ausnahmeregelung für die Beseitigung von Regenwasser vom Grundstück vorgesehen. Danach sind Versickerung, Nutzung oder Speicherung von Regenwasser gesondert zu beantragen.
Welche Folgen haben undichte Abwasserleitungen?
.....für die Umwelt?
Aus undichten Abwasserleitungen tritt insbesondere bei Rückstau Abwasser aus (Exfiltration), wodurch der umgebende Boden verunreinigt werden kann und auch das Grundwasser, wenn das Grundstück im Einzugsgebiet des Grundwasserleiters liegt.Dadurch kann auch die Trinkwassergewinnung beeinträchtigt werden.
Bei starken Regenfällen und hohen Grundwasserständen kann aber auch Grundwasser in die Abwasserleitung gelangen (Infiltration). Dadurch wird das gesamte Entwässerungssystem überlastet, wodurch die Reinigungsleistung der Kläranlage verringert wird und über die Entlastungsanlagen häufiger Schadstoffe in die Gewässer gelangen. In Extremfällen können Undichtigkeiten und die damit verbundene Dränagewirkung zu einer Grundwasserabsenkung führen mit Schäden an der Bebauung und am Bewuchs.
.....für den Gebührenzahler?
Die Abwassermengen, die über die kalkulierten Schmutz- und Regenwassermengen hinaus zusätzlich in die Kanalisation gelangen und zu einer unnötigen Belastung führen, verursachen zusätzliche Kosten. Dieses sogenannte "Fremdwasser" resultiert hauptsächlich aus Fehlanschlüssen (z.B. Dränageanschlüssen, Regenwasseranschlüssen an das Schmutzwassernetz) und Undichtigkeiten in der Kanalisation. Da das Fremdwasser ein Vielfaches des normalen Abwasserabflusses betragen kann, wirkt sich der Mehraufwand für die Abwasserentsorgung sowohl auf die Betriebskosten (z.B. größere Pumpenleistungen, mehr Wartungsaufwand) und die Höhe der Abwasserabgabe als auch auf die Investitionskosten (z.B. größere Kläranlagen und Kanalnetze) und somit auch auf die Abwassergebühren aus (vgl. Abschnitt 3 ).
.....für die Hausbewohner?
Das öffentliche und das private Entwässerungssystem müssen als eine Einheit angesehen werden. Werden nur die öffentlichen Kanäle saniert, so kann es durch Reduzierung der Infiltration zu einem Grundwasseranstieg kommen und dieses Grundwasser würde dann über die sanierungsbedürftigen privaten Grundstücksentwässerungsleitungen weiterhin in den Kanal eingeleitet. Damit würden die erheblichen Sanierungsinvestitionen, welche letztlich den Gebührenhaushalt belasten, nutzlos bleiben.
Es gibt jedoch auch direkte Schadensfolgen von Undichtigkeiten in den privaten Abwasserleitungen. So kann der Grundwasser- bzw. Bodeneintrag aufgrund von Undichtigkeiten zu einer Hohlraumbildung führen, verbunden mit Setzungen und Einstürzen. Es besteht ferner die Gefahr, dass die eingespülten meist mineralischen Bodenpartikel in Verbindung mit den organischen Abwasserinhaltsstoffen feste Ablagerungen in den Leitungen verursachen. Durch Undichtigkeiten wird auch der Einwuchs von Wurzeln begünstigt, die ggf. ebenfalls Abflusshindernisse darstellen.
Wie kann man die Dichtheit im Bestand prüfen?
Zum Nachweis der Dichtheit werden laut Landesbauordnung verschiedene Verfahren zugelassen:
* Optische Inspektion mittels Kamerabefahrung
* Prüfungen mit Wasser oder Luft als Prüfmedium.
Die Kommune kann in der Entwässerungssatzung vorgeben, welches Prüfverfahren sie für den Dichtheitsnachweis der Grundstücksentwässerungsanlagen fordert.
Ist die optische Inspektion als Dichtheitsnachweis zugelassen, so gilt die Leitung als dicht, wenn die Leitung keine sichtbaren Mängel (Riss- und Scherbenbildung, Einbrüche, relevanten Muffenversätze, Abflusshindernisse, Wurzeleinwüchse, Verformungen, Grundwassereinbruch) aufweist. Der Nachweis der absoluten Dichtheit des Kanals wird nicht verlangt.
Optische Inspektion mittels Kanalfernsehkamera
Abwasserleitungen zur Grundstücksentwässerung haben in der Regel
* kleine Durchmesser (100-250 mm),
* viele Krümmer und Abzweige,
* schlechte Zugänglichkeit.
Inzwischen wurden einige kleine und flexible Kamerasysteme entwickelt, die sich unterscheiden hinsichtlich
* Einsatzbereich (Durchmesser und Abzweige),
* Erfassungsgrad (befahrbarer Anteil des Netzes),
* Erfassungsqualität (Aufnahmebereich des Rohrumfangs, Bildqualität, Qualität der Dokumentation).
Schiebekamera
Der Einsatz einer Schiebekamera ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Kamerakopf mittels einer flexiblen Stange oder eines Röhrenaals händisch durch die zu untersuchende Leitung geschoben wird. Als Kamerakopf ist je nach Rohrdurchmesser eine Dreh-/ Schwenkkopfkamera oder eine starre Axialkamera montiert.
Zur optischen Inspektion eignen sich Schiebekameras besonders bei Leitungsdurchmessern < DN 150 oder kleinen Reinigungsöffnungen, die den Einsatz von Satellitenkameras nicht mehr zulassen.
Da eine Einlenkung in verzweigte Rohrsysteme nicht möglich ist, muss die Untersuchung ggf. von verschiedenen Punkten aus durchgeführt werden. Für eine vollständige Inspektion sollten die Endpunkte von abzweigenden Leitungen (z.B. WC, Waschbecken) zugänglich sein.
Fahrwagenkamera
Bei ausreichendem Leitungsdurchmesser (je nach Kamerasystem ab DN 100) und Strecken ohne Abzweige werden am häufigsten Fahrwagenkameras eingesetzt. Es handelt sich dabei um ferngesteuerte Fahrwagen, auf denen eine zumeist dreh- und schwenkbare Kamera montiert ist. Die Stromversorgung kann sowohl extern durch ein mitgeführtes Kabel als auch durch eine eingebaute Batterie erfolgen. Im Rahmen der Videoaufzeichnung lassen sich die vorhandenen Leitungen inklusive der Schadensstellen orten und einmessen.
Welche Ergebnisse liefert die optische Inspektion?
Zur Dokumentation einer optischen Inspektion gehört eine Videoaufnahme der Befahrung, in der Regel auf CD oder DVD, eine Haltungsgraphik mit genauer Lage und Art der vorgefundenen Schäden und ein Haltungsprotokoll. Die Unterlagen enthalten Kürzel zur Beschreibung der Schäden, die in entsprechenden Vorschriften festgelegt sind.
Wie können Hindernisse beseitigt werden?
Als Hindernisse in den Leitungen werden lose oder verfestigte Ablagerungen, Inkrustationen, einragende Dichtungen oder Rohrscherben aber auch Wurzeleinwuchs bezeichnet.
Die Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerungsanlagen kann durch Hindernisse erheblich beeinträchtigt werden, da es zu Verstopfungen und zum Rückstau kommen kann.
Im Rahmen der Dichtheitsprüfung und Sanierung der Leitungen müssen Hindernisse - soweit dies möglich ist- beseitigt werden, da die Kamerabefahrung und die grabenlose Sanierung nur in weitgehend hindernisfreien Leitungen stattfinden kann.
Im Gegensatz zu einragenden Dichtungen oder Rohrscherben, die nur durch weitergehende Maßnahmen beseitigt werden können, sind Ablagerungen, Inkrustationen und Wurzeleinwüchse i.d.R. durch Reinigungsverfahren zu entfernen.
Angesichts der vielen und oftmals unbekannten Abzweige und Bögen, der kleinen Durchmesser (100-250 mm) und der schlechten Zugänglichkeit ist die Reinigung von Grundstücksentwässerungsanlagen oft mit hohem Aufwand verbunden.
I.d.R. erfolgt die Reinigung dieser Anlagen entweder aus dem Revisionsschacht, den Revisionsöffnungen oder vom Hauptkanal aus. In Abhängigkeit von der Ablagerungsart und -zusammensetzung kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.
Hochdruckreinigung
Die Hochdruckreinigung wird zur Beseitigung loser Ablagerungen, feiner Wurzeln und nicht zu stark verfestigter Inkrustationen eingesetzt. Dabei wird ein Schlauch mit einer speziellen Reinigungsdüse am Ende in die Leitung eingeführt. Die Ablagerungen werden durch den Wasserstrahl gelöst und mit dem abfließenden Wasser entfernt.
Fräsarbeiten
Fräsen werden eingesetzt, wenn verfestigte Ablagerungen, Inkrustationen, einragende Stutzen oder auch Wurzeln aus der Leitung entfernt werden müssen. Das Fräsgerät wird in die Leitung eingesetzt und zum Einsatzort ferngesteuert bewegt.
was tun bei festgestellten Schäden?
Ergab unsere Untersuchung Ihres Hausanschlusses einen Schaden, brauchen Sie nicht gleich von großen Baggern und einem zerstörten Garten träumen - in der heutigen Zeit gibt es eine Vielzahl von Lösungen um Ihre Leitung zu sanieren. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich, was die Bauzeit, die Kosten und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses minimiert. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Kanäle.
Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner und arbeiten mit renomierten Firmen zusammen.
Auf unserer Seite "Sanierung" haben wir einen ersten Überblick über die Sanierungsverfahren zusammengestellt.
Bitte besuchen Sie für ausführliche Informationen zu Sanierungsverfahren unsere Seite "Sanierung".
Sanierung
Kann die Dichtheit der Abwasserkanäle nicht nachgewiesen werden, müssen diese saniert werden. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Kanäle. Heutzutage ist in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich, was die Bauzeit, die Kosten und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses minimiert.
Bitte besuchen Sie für ausführliche Informationen unsere Seite "Sanierung".